Wohin mit dem Elternhaus

Erbengemeinschaft

Mein Bruder wohnt mietfrei im Elternhaus. Muss er zahlen, und wie kommen wir weiter?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein Miterbe darf das geerbte Haus nutzen, soweit er den Mitgebrauch der anderen nicht beeinträchtigt (§ 743 Abs. 2 BGB). Wohnt er allein darin, kann jeder Miterbe eine faire Regelung der Nutzung verlangen (§ 745 Abs. 2 BGB). Ob daraus eine Zahlung folgt und ab wann, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Verlangen Sie die Regelung deshalb früh und schriftlich.

Darf ein Miterbe allein im Elternhaus wohnen?

Nach dem Tod der Eltern gehört das Haus allen Erben gemeinsam (§ 2032 BGB). Jeder Miterbe darf es gebrauchen, aber nur so weit, wie er den Mitgebrauch der anderen nicht beeinträchtigt (§ 743 Abs. 2 BGB). Wer allein im Haus wohnt, schließt die anderen praktisch vom Mitgebrauch aus. Ausdrücklich verboten ist das nicht; wer es ändern will, muss eine Regelung verlangen (§ 745 Abs. 2 BGB).

Dass ein Geschwister im Elternhaus wohnt, ist keine Ausnahme. In einem Dossier des Erbteilkäufers DIA, das Problemfälle auswertet, war das bei 38,7 % der Fälle so. Repräsentativ ist die Zahl nicht. Manchmal hat das Geschwister schon vor dem Erbfall dort gelebt, manchmal mit den Eltern zusammen. Für ihn ist das Haus ein Zuhause, für die anderen ein Erbteil. Beide Sichtweisen sind berechtigt, und genau daraus entsteht die Spannung.

Wie das Haus genutzt wird, können die Erben mit Mehrheit nach Erbteilen beschließen (§ 2038 Abs. 2 und § 745 Abs. 1 BGB). Gibt es weder eine Vereinbarung noch einen Beschluss, kann jeder Miterbe eine Nutzung verlangen, die dem Interesse aller nach billigem Ermessen entspricht (§ 745 Abs. 2 BGB). Wie weit eine solche Regelung gehen darf, etwa bis zu einem Auszug, steht nicht im Gesetz und ist eine Frage für einen Anwalt für Erbrecht.

Ab wann muss er eine Nutzungsentschädigung zahlen, auch rückwirkend?

Ein ausdrücklicher Anspruch auf "Miete" unter Miterben steht nicht im Gesetz. Belegt ist dreierlei: Jeder Miterbe kann eine faire Nutzungsregelung verlangen (§ 745 Abs. 2 BGB). Sein Recht auf einen seinem Anteil entsprechenden Teil der Nutzungen kann ohne seine Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (§ 745 Abs. 3 Satz 2 BGB). Und die Nutzungen werden erst bei der Auseinandersetzung geteilt (§ 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Ob aus einer neuen Regelung eine Zahlung folgt, wie hoch sie ist und ab welchem Tag sie gilt, ergibt sich aus der Rechtsprechung und den Umständen Ihres Falls. Das Gesetz knüpft die Neuregelung an Ihr Verlangen. Deshalb kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem Sie die Regelung nachweisbar verlangt haben. Für die Zeit davor ist eine Zahlung schwer durchzusetzen. Wie die Gerichte das sehen, klärt ein Anwalt für Erbrecht.

Praktisch heißt das: Wer abwartet, verliert Zeit, und wer sofort mit einem Anwaltsschreiben beginnt, verliert oft das Gespräch. Ein ruhiges, schriftliches Verlangen unter Geschwistern ist der Mittelweg.

Wie hoch kann eine Nutzungsentschädigung sein?

Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Eine naheliegende Verhandlungsgrundlage ist die ortsübliche Kaltmiete für das Haus, verteilt nach Erbteilen. Was das wohnende Geschwister an Lasten für alle trägt, wird dagegen gerechnet. Ob ein Gericht genau diesen Betrag zusprechen würde, hängt vom Einzelfall ab.

Angenommen, drei Geschwister erben zu gleichen Teilen. Die ortsübliche Kaltmiete für das Haus liegt bei 1.200 € im Monat, und der Bruder wohnt allein darin. Grundsteuer und Gebäudeversicherung kosten zusammen 100 € im Monat, und der Bruder zahlt sie allein.

SchrittRechnungBetrag im Monat
Ortsübliche Kaltmiete (Annahme)1.200 €
Anteil der beiden Schwestern1.200 € × 2/3800 €
Lasten, die der Bruder für alle trägt (Annahme)100 €
Davon Anteil der Schwestern100 € × 2/367 €
Verhandlungsgrundlage für die Schwestern zusammen800 € minus 67 €733 €
Je Schwester733 € ÷ 2rund 367 €

Die Zahlen sind frei gewählte Annahmen für die Rechnung. Den Wert des Hauses und die ortsübliche Miete sollten alle Erben aus derselben Quelle kennen. Sonst streiten Sie über die Zahl statt über die Lösung.

Wir sprechen mit Ihnen und auf Wunsch mit allen Geschwistern, ordnen die Knackpunkte und liefern eine Wertspanne, die alle gleichzeitig bekommen. Ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Gespräch für alle Geschwister

Wer zahlt Grundsteuer, Versicherung und Reparaturen, solange er dort wohnt?

Im Verhältnis der Erben untereinander trägt jeder die Lasten des Hauses und die Kosten der Erhaltung und Verwaltung nach seinem Anteil (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB). Das gilt auch, wenn nur einer im Haus wohnt. Grundsteuer, Gebäudeversicherung und notwendige Reparaturen am Dach oder an der Heizung gehören dazu.

Anders sieht es bei den Kosten aus, die durch das Wohnen selbst entstehen, etwa Strom, Wasser und Heizung für den eigenen Verbrauch. Dass der Bewohner sie allein trägt, ist naheliegend, sollte aber ausdrücklich vereinbart werden. Halten Sie in einer kurzen Liste fest, wer welche Rechnung zahlt. Diese Liste brauchen Sie später, wenn Zahlungen bei der Auseinandersetzung verrechnet werden.

Wie Zahlungen unter Erben bis zum Verkauf verteilt und später erstattet werden, beschreibt der Ratgeber Laufende Kosten bis zum Verkauf.

Wie schreiben Sie Ihrem Geschwister, um eine Nutzungsregelung zu verlangen?

Ein Schreiben an das Geschwister muss nicht förmlich sein. Es sollte drei Dinge enthalten: dass Sie eine Regelung der Nutzung verlangen, einen konkreten Vorschlag und eine Frist für eine Antwort. Schicken Sie es so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per Einschreiben oder per E-Mail mit Antwort.

Der folgende Text ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Unter Geschwistern ist er in der Du-Form geschrieben. Vor einer Klage oder bei Streit über die Höhe sollte ein Anwalt das Schreiben prüfen.

Betreff: Unser Elternhaus in …, Regelung der Nutzung

Lieber …,

seit dem Tod von Mama gehört das Haus uns dreien gemeinsam. Du wohnst seitdem allein dort, und ich verstehe, dass es für Dich Dein Zuhause ist. Ich möchte nicht, dass das zwischen uns steht.

Wir haben aber bisher nichts geregelt. Deshalb verlange ich hiermit eine Regelung der Nutzung, die für uns alle fair ist (§ 745 Abs. 2 BGB).

Mein Vorschlag: Du zahlst ab dem 1. … monatlich … € auf unser gemeinsames Nachlasskonto. Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen wir weiter nach unseren Erbteilen. Bis zum … sprechen wir gemeinsam darüber, ob Du das Haus übernehmen möchtest, ob wir es an Dich vermieten oder ob wir es verkaufen.

Bitte antworte mir bis zum …. Wenn Dir ein anderer Vorschlag fairer erscheint, sag es mir.

Viele Grüße …

Was gilt, wenn er die Eltern gepflegt oder schon zu Lebzeiten mietfrei gewohnt hat?

Hat das Geschwister die Eltern über längere Zeit gepflegt, kann es bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung verlangen (§ 2057a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das gilt unter Abkömmlingen, die als gesetzliche Erben erben. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Umfang der Pflege und nach dem Wert des Nachlasses (§ 2057a Abs. 3 BGB). Der Betrag wird seinem Erbteil bei der Auseinandersetzung hinzugerechnet (§ 2057a Abs. 4 BGB); ausgeschlossen ist die Ausgleichung, soweit für die Pflege ein angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart wurde (§ 2057a Abs. 2 BGB).

Mietfreies Wohnen zu Lebzeiten der Eltern wird nicht automatisch angerechnet. Ausgleichen müssen Abkömmlinge nach § 2050 BGB vor allem eine Ausstattung. Andere Zuwendungen nur dann, wenn die Eltern die Ausgleichung bei der Zuwendung angeordnet haben (§ 2050 Abs. 3 BGB). Ob mietfreies Wohnen überhaupt eine solche Zuwendung ist, klärt ein Anwalt.

Gerade hier verhärten sich Fronten. "Ich habe Mama gepflegt" und "Du hast jahrelang umsonst gewohnt" sind beide wahr und lassen sich schwer verrechnen. Sprechen Sie das offen an, bevor es zu Zahlen kommt.

Mietvertrag, Auszahlen, Verkaufen, Versteigern: Welcher Weg passt?

Wenn ein Geschwister im Haus wohnt, gibt es vier Wege. Sie unterscheiden sich darin, wer am Ende im Haus bleibt und wie viel Einigkeit nötig ist.

WegWie es funktioniertPasst, wennDarauf achten
Mietvertrag mit der ErbengemeinschaftDas Geschwister mietet das Haus von allen ErbenEs bleiben will, aber nicht übernehmen kannDie Miete fließt an alle, geteilt wird bei der Auseinandersetzung (§ 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB); Steuer prüfen
Übernahme mit AuszahlungDas Geschwister übernimmt das Haus und zahlt die anderen ausEs das finanzieren kannWert aus gemeinsamer Quelle, notarieller Vertrag (§ 311b Abs. 1 BGB)
Gemeinsamer VerkaufAlle verkaufen an einen DrittenNiemand das Haus halten kann oder willAuszugstermin vereinbaren, Verkauf nur gemeinsam (§ 2040 BGB)
TeilungsversteigerungEin Miterbe beantragt sie beim Gericht (§ 180 ZVG)Keine Einigung gelingtDer Bewohner kann eine Einstellung beantragen (§ 180 Abs. 2 ZVG)

So gehen Sie vor, wenn Sie eine Lösung suchen:

  1. Lage klären. Gibt es ein Testament mit Wohnrecht oder einer Teilungsanordnung? Wer sind alle Erben, zu welchen Teilen?
  2. Jeder für sich. Jedes Geschwister beantwortet getrennt, was es will: behalten, vermieten oder verkaufen, und in welchem Tempo. Dafür gibt es den Geschwister-Check.
  3. Gemeinsame Zahlen. Wert und ortsübliche Miete aus derselben Quelle, für alle gleichzeitig.
  4. Nutzungsregelung verlangen. Schriftlich, mit Vorschlag und Frist, wie im Muster oben.
  5. Weg wählen. Übernahme, Mietvertrag oder Verkauf. Was eine Übernahme kostet, rechnet der Rechner Geschwister auszahlen vor.
  6. Schriftlich festhalten. Vereinbarung mit Datum, bei Übernahme beim Notar.

Für diese Städte haben wir zuständige Stellen und den Ablauf vor Ort zusammengestellt:

Sie schildern uns kurz die Lage, wir sprechen mit Ihnen und auf Wunsch mit den Geschwistern. Ihr Ergebnis aus dem Geschwister-Check schicken wir automatisch mit.

Gemeinsames Gespräch anfragen

Häufige Fragen

Muss mein Bruder ausziehen, wenn wir verkaufen wollen?

Verkaufen können die Erben nur gemeinsam (§ 2040 BGB), also auch nur mit seiner Unterschrift. Will er nicht, bleibt die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Er kann beantragen, sie bis zu sechs Monate einzustellen, wenn das bei Abwägung der Interessen aller Miteigentümer angemessen erscheint (§ 180 Abs. 2 ZVG). Der Antrag ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu stellen, nachdem ihm der Hinweis des Gerichts zugestellt wurde (§ 180 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 30b Abs. 1 ZVG).

Muss eine Nutzungsentschädigung versteuert werden?

Das ist eine Frage für einen Steuerberater. Klarer ist der Fall bei einem echten Mietvertrag: Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Liegt die Miete unter 50 % der ortsüblichen Miete, wird die Überlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt (§ 21 Abs. 2 EStG).

Kann ich Nutzungsentschädigung einklagen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Rechte aus § 745 Abs. 2 BGB gerichtlich geltend machen. Ob, ab wann und in welcher Höhe eine Zahlung herauskommt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich vor einer Klage von einem Anwalt für Erbrecht beraten, auch zu Kosten und Risiko.

Hat mein Bruder ein Wohnrecht, weil er schon immer dort wohnt?

Ein Wohnrecht entsteht nicht dadurch, dass jemand lange in einem Haus lebt. Es kann sich aus einem Testament ergeben, etwa als Vermächtnis, oder aus einer Vereinbarung. Lesen Sie das Testament genau und fragen Sie im Zweifel beim Nachlassgericht nach dem eröffneten Text.

Wer zahlt Reparaturen, wenn das Dach undicht wird?

Die Kosten der Erhaltung tragen alle Erben nach ihren Anteilen (§ 748 BGB). Eine notwendige Reparatur kann jeder Miterbe auch ohne die anderen veranlassen (§ 2038 Abs. 1 BGB). Bewahren Sie Rechnungen auf, damit sie später verrechnet werden können.

Gemeinsames Gespräch für alle Geschwister

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Ihr Ergebnis aus dem Geschwister-Check schicken wir automatisch mit, wenn Sie es ausgefüllt haben.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.