Rechner
Wie lange reicht der Hauserlös für das Pflegeheim?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Wie lange ein Hauserlös im Pflegeheim reicht, hängt von drei Zahlen ab: dem Eigenanteil des Heims, den Einkünften des Elternteils und dem Vermögen. Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige in Deutschland im ersten Heimjahr 3.364 € im Monat selbst, in Baden-Württemberg 3.657 €. Der Rechner zieht die Rente ab und rechnet mit dem sinkenden Eigenanteil.
Wie rechnet der Rechner?
- Eigenanteil je Monat. Grundlage ist der durchschnittliche Eigenanteil aller Heime im gewählten Bundesland nach den Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zum 1. Juli 2026. Für Freiburg können Sie stattdessen ein einzelnes Heim aus der Kostenübersicht der Stadt wählen.
- Entlastung nach Aufenthaltsdauer. Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten: 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % ab dem 13., 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat (§ 43c SGB XI). Der Eigenanteil sinkt deshalb mit der Zeit.
- Lücke je Monat. Vom Eigenanteil gehen Rente und andere Einkünfte ab. Was bleibt, wird aus dem Vermögen bezahlt.
- Schonbetrag. 10.000 € bleiben unangetastet. So viel ist bei einer volljährigen Person auch bei Hilfe zur Pflege als kleinerer Barbetrag geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII mit der Durchführungsverordnung).
- Ergebnis. Der Rechner zieht die Lücke Monat für Monat vom Vermögen ab, bis es aufgebraucht ist.
Was kostet ein Pflegeheim im Vergleich der Bundesländer?
Im ersten Jahr liegt der durchschnittliche Eigenanteil zwischen 2.891 € in Sachsen-Anhalt und 3.761 € in Bremen. Die vollständige Tabelle aller Länder steht im Ländervergleich. Einzelne Heime weichen deutlich ab: In Freiburg reicht der Eigenanteil vor Zuschuss von 3.729 € bis 5.095 € im Monat, siehe Pflegeheimkosten in Freiburg.
Der Elternhaus-Fahrplan zeigt zusätzlich, ob das Haus überhaupt verkauft werden muss und wer verkaufen darf.
Fahrplan mit Fristen erstellenMuss das Haus für das Heim verkauft werden?
Nicht in jedem Fall. Solange Rente, Pflegekasse und Ersparnisse reichen, bleibt das Haus unberührt. Erst wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen soll, prüft es das Vermögen. Ein angemessenes Haus, in dem der Ehepartner weiter wohnt, ist in der Regel geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich oder wäre er eine Härte, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII). Mehr dazu unter Eltern ins Pflegeheim: Muss das Haus verkauft werden?.
Lohnt sich Vermieten statt Verkaufen?
Der Rechner vergleicht beide Wege, wenn Sie eine Mieteinnahme nach Kosten eintragen. Vermieten hält das Haus in der Familie und bringt jeden Monat Geld. Dafür braucht es jemanden, der sich kümmert, und Rücklagen für Reparaturen. Zieht das Sozialamt später Vermögen heran, zählt ein vermietetes Haus in der Regel mit.
Was ist nicht eingerechnet?
| Nicht im Rechner | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Taschengeld, Kleidung, Zuzahlungen | kommen zum Eigenanteil hinzu |
| Kostensteigerungen | der Eigenanteil stieg in Baden-Württemberg vom 1. Januar bis 1. Juli 2026 um 125 € im Monat |
| Ehepartner zu Hause | dessen Lebensunterhalt muss weiter gesichert sein |
| Pflegewohngeld | gibt es nach unserer Recherche in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Voraussetzungen beim Land erfragen |
| Steuern beim Verkauf | liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, kann Einkommensteuer anfallen (§ 23 EStG) |
Häufige Fragen
Wie lange reicht ein Hauserlös von 400.000 € im Pflegeheim?
Das hängt von der Rente ab. Angenommen, der Eigenanteil liegt beim Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg und die Rente bei 1.600 € im Monat: Dann fehlen im ersten Jahr rund 2.050 € im Monat, später weniger. Ein Erlös von 400.000 € reicht dann rechnerisch viele Jahre. Den genauen Wert für Ihre Zahlen zeigt der Rechner.
Wann zahlt das Sozialamt?
Wenn Einkünfte und einzusetzendes Vermögen nicht mehr reichen. Geschützt bleiben unter anderem der Schonbetrag und ein angemessenes Haus, in dem etwa der Ehepartner weiter wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB XII); ist ein sofortiger Verkauf nicht möglich, soll das Sozialamt als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII). Stellen Sie den Antrag früh beim Sozialamt, denn Sozialhilfe setzt erst ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII).
Müssen die Kinder für das Heim zahlen?
Das Sozialamt kann Elternunterhalt nur von einem Kind verlangen, dessen Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV über 100.000 € im Jahr liegt, je Kind gerechnet; vermutet wird, dass die Grenze nicht überschritten ist (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Davon unabhängig kann das Sozialamt eine Schenkung der Eltern zurückfordern, etwa ein übertragenes Haus, wenn zwischen Schenkung und Bedürftigkeit noch keine zehn Jahre liegen (§§ 528, 529 BGB, § 93 SGB XII).
Warum sinkt der Eigenanteil nach einem Jahr?
Weil die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5 einen mit der Dauer steigenden Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten zahlt: 15 % bis einschließlich 12 Monate, danach 30, 50 und 75 % nach mehr als 12, 24 und 36 Monaten (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.